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   VGH Bayern, 12.11.2001 - 23 ZS 01.1658   

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VGH Bayern, 12.11.2001 - 23 ZS 01.1658 (https://dejure.org/2001,58757)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12.11.2001 - 23 ZS 01.1658 (https://dejure.org/2001,58757)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12. November 2001 - 23 ZS 01.1658 (https://dejure.org/2001,58757)
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Wird zitiert von ... (6)

  • VG Halle, 22.01.2010 - 4 A 311/09

    Duldungsbescheid wegen rückständiger Grundsteuer nach Einstellung des

    Entscheidend ist, ob die Behörde mit ausreichendem Nachdruck und ohne vorwerfbare pflichtwidrige Verzögerung die Verwirklichung des Anspruchs gegen den Steuerschuldner betrieben hat (VGH Kassel, Urteil vom 4. Juni 1980 - V OE 20/79 - NJW 1981, 476; VGH München, Beschluss vom 12. November 2001 - 23 ZS 01.1658 - juris Rn. 6; OVG Lüneburg, Urteil vom 31. August 2009 - 9 LA 419/07 - a.a.O. Rn. 10; VG Augsburg, Urteil vom 15. Januar 2008 - Au 1 K 07.818 - juris Rn. 41).

    Bei dieser zeitlichen Abfolge wäre es Sache der Klägerin gewesen, sich gegen eine Inanspruchnahme aus der öffentlichen Last nach § 12 GrStG durch eine entsprechende Zurückbehaltung des Kaufpreises abzusichern (vgl. VGH München, Beschluss vom 12. November 2001 - 23 ZS 01.1658 - a.a.O.).

  • VG München, 25.07.2011 - M 10 S 11.2086

    Duldungsbescheid für Wasserversorgungsbeitrag; Duldungsbescheid für

    Ermessensfehlerhaft könnte die Inanspruchnahme ausnahmsweise dann sein, wenn das Fehlschlagen der Beitreibung der Abgabenforderung gegen dem früheren Grundstückseigentümer auf einer besonders groben Pflichtverletzung beruhen würde (vgl. BayVGH vom 12.11.2001 Az. 23 ZS 01.1658).
  • VG München, 25.07.2011 - M 10 S 11.2060

    Duldungsbescheid für Wasserversorgungsbeitrag; Duldungsbescheid für

    Ermessensfehlerhaft könnte die Inanspruchnahme ausnahmsweise dann sein, wenn das Fehlschlagen der Beitreibung der Abgabenforderung gegen dem früheren Grundstückseigentümer auf einer besonders groben Pflichtverletzung beruhen würde (vgl. BayVGH vom 12.11.2001 Az. 23 ZS 01.1658).
  • VG München, 25.07.2011 - M 10 S 11.2059

    Duldungsbescheid für Wasserversorgungsbeitrag; Duldungsbescheid für

    Ermessensfehlerhaft könnte die Inanspruchnahme ausnahmsweise dann sein, wenn das Fehlschlagen der Beitreibung der Abgabenforderung gegen dem früheren Grundstückseigentümer auf einer besonders groben Pflichtverletzung beruhen würde (vgl. BayVGH vom 12.11.2001 Az. 23 ZS 01.1658).
  • VG Bayreuth, 02.05.2012 - B 4 S 12.344

    Duldungsbescheid, Entwässerungseinrichtung, Wasserversorgungseinrichtung,

    Auch unter diesen Umständen kann der Erlass eines Duldungsbescheides noch ermessensfehlerhaft sein, wenn die fehlgeschlagene oder unterlassene Beitreibung der Abgabenforderung bei dem persönlichen Schuldner auf einer besonders groben Pflichtverletzung des Abgabengläubigers beruht (BayVGH, Beschluss vom 12.11.2001 - 23 ZS 01.1658; OVG Lüneburg, a.a.O.; OVG des Saarlandes, a.a.O.).
  • VG Augsburg, 15.01.2008 - Au 1 K 07.818

    Duldungsbescheid wegen Herstellungsbeitrag; Ermessensausübung; keine vorwerfbare

    Entscheidend ist dabei, ob die Behörde mit ausreichendem Nachdruck und ohne vorwerfbare pflichtwidrige Verzögerung die Verwirklichung des Anspruchs gegen den Beitragsschuldner betrieben hat (BayVGH vom 12.11.2001 Az. 23 ZS 01.1658 - Juris - VGH Kassel vom 4.6.1980 a.a.O.).
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